MFG: Ist 1G zur Wiener ÄK-Wahl Wahlanfechtungsgrund und Amtsmissbrauch?

Über die 1G Regel in der Ärztekammer, also dass auch z.B. mehrfach genesene Kolleginnen oder Kollegen oder solche, die bereits dreimal geimpft sind, deren letzte Impfung aber länger als 270 Tage zurückliegt, sich (wieder) impfen lassen müssen, habe ich bereits hier berichtet. Natürlich habe ich damals keine sinnvolle Antwort auf mein Email erhalten. Die Zuständigen haben sich ganz allgemein auf das „Zivilrecht“ berufen und sonst meine Fragen nach Begründung der Maßnahme und wissenschaftlicher Evidenz ignoriert.

Am 19.3. findet aber die Wiener Ärztekammerwahl statt, und 1G wurde immer noch nicht widerrufen. Wie sollen aber Ungeimpfte wählen gehen?

Daher habe ich folgendes Email gemeinsam mit DDr. Christian Fiala, dem Spitzenkandidaten der MFG – Liste Christian Fiala, an die Ärztekammer und die Wahlkommission gesendet:

„Sehr geehrte Frau Wahlkommissionsleiterin Dr.in Berthou,
sehr geehrter Herr Präsident ao Univ.Prof. Dr. Thomas Szekeres, PhD,

sehr geehrter Herr Vizepräsident MR Dr. Johannes Steinhart,
sehr geehrter Herr Vizepräsident Dr. Gerald Gingold,
sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Dr.in Elke Wirtinger,


sehr geehrter Herr Kammeramtsdirektor HR Dr. Thomas Holzgruber,

könnten Sie uns bitte mitteilen, wo schriftlich einzusehen ist, dass am Wahltag der Zugang zum Wählen für ungeimpfte Ärztinnen und Ärzte nicht behindert wird und dass daher kein 1G-Nachweis gefordert ist, wie aber von der Ärztekammer am 15.9.21 per Presseaussendung oder aber aktuell auf der Homepage der Ärztekammer unter https://www.aekwien.at/organisation-aerztekammer veröffentlicht?

Laut Hausordnung (https://www.aekwien.at/documents/263869/265620/Hausordnung+f%C3%BCr+die+R%C3%A4umlichkeiten+der+%C3%84rztekammer+f%C3%BCr+Wien.pdf, abgerufen am 5.3.2022) auf Seite 2 „Ergänzende Hausordnung während der Coronavirus-Pandemie“ wird das Tragen einer FFP2-Maske und Händedesinfektion vorgeschrieben. Es gibt keinen Hinweis zum Erfordernis des Vorweisens eines Impfnachweises.

Unter https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210915_OTS0032/corona-ab-sofort-gilt-in-den-raeumlichkeiten-der-aerztekammer-1g wurde am 15.9.2021 von der Wiener Ärztekammer als „Erweiterte Regelung“ veröffentlicht, dass 1G erforderlich wäre und Ausnahmen nur für Ärztinnen und Ärzte bestünden, die zur Wahrung von Parteienrechten die Ärztekammer aufsuchen, wobei in diesem Fall die 3G-Regelung (genesen, getestet, geimpft) einzuhalten ist.

Aufgrund dieser Aussendung, die bisher nicht widerrufen wurde, und aufgrund der Homepageveröffentlichung unter https://www.aekwien.at/organisation-aerztekammer handelt sich hierbei um eine ungesetzliche Wahlbehinderung und um einen Einschüchterungsversuch von ungeimpften Ärztinnen und Ärzte, die ihre demokratischen Rechte wahrnehmen wollen. Wir halten fest, dass es sich hierbei um einen Wahlanfechtungsgrund handelt und wir fordern Sie hiermit auf, sofort eine Presseaussendung auszusenden, in der diese angeblich „Erweiterte Regelung“ zu 1G widerrufen wird.

Laut COVID-19-Basismaßnahmenverordnung § 9 Abs. 1 Zi 3 und 4 gilt die Verordnung nicht im Wirkungsbereich der Organe der Gesetzgebung und der allgemeinen Vertretungskörper, sofern keine anderslautenden Regelungen im Bereich der Hausordnung bestehen. Die verlautbarte Hausordnung schreibt aber eben nur Händedesinfektion und FFP2-Maske vor, steht aber im Widerspruch zur Presseaussendung und zur Homepageveröffentlichung.

Weiters halten wir fest, dass hier der Verdacht auf Amtsmissbrauch besteht und wir fordern die Aufklärung des Zustandekommens dieser Presseaussendung und Homepageveröffentlichung und aufgrund welcher Beschlüsse welcher Ärztekammerfunktionäre diese erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

DDr. Christian Fiala und Dr. Edgar Hagenbichler

für die MFG – Liste Christian Fiala

Über die Reaktion der Ärztekammerverantwortlichen werde ich wieder hier in meinem Blog berichten. Es wird immer klarer, dass die Ärztekammer nicht mehr die Interessen der Ärzteschaft, sondern nur mehr die Interessen der Pharmalobby und der Regierung vertritt. Dazu passt auch, dass der Ärztekammerpräsident beim damaligen Gesundheitsminister interveniert hat, dass ungeimpfte (oder nicht entsprechend „aufgefrischte“) Ärztinnen und Ärzte ein Berufsverbot erhalten sollen. Dazu gibt es eine Presseaussendung der MFG, und das Schreiben, mit dem der Ärztepräsident den Ärztinnen und Ärzten in den Rücken fällt, findet sich hier.

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